Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2021
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung in dem Boardinghouse Felsen8 – Serviced Apartments sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen des Betreibers des Boardinghouses, der SIWO - Service für immobilien und Wohnobjekte. Die SIWO wird Nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet.
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Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung, Mietdauer
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Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Anbieters der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Anbieter frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
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Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und den Anbieter dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht.
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Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Anbieter eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
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Die Überlassung der Apartments erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Suiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
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Die Mietdauer für die Suiten des Boardinghouses beträgt mindestens 2 Tage und höchstens 6 Monate
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
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Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Anbieters zu zahlen.
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Die vereinbarten Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
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Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
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Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
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Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber dem Anbieter aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Verkürzt sich auf Antrag des Gastes der geplante Aufenthalt, entfallen entsprechende Rabatte für Long-Stay-Aufenthalte. Der zu zahlende Betrag richtet sich dann nach der gültigen Preisliste. Diese ist online verfügbar unter www.felsen8.de. Außerdem gelten die unter §6 genannten Stornobedingungen.
§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung
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Sämtliche Apartments des Anbieters sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten.
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Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen ist nicht gestattet.
§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
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Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
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Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
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Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung des Anbieters spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Anbieter GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
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Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:
Reservierungen bis zu 7 Übernachtungen (pro Apartment oder als Gesamtbuchung)
Fristen Stornogebühr
Bis 2 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei
1 Tag vor Anreise oder später 100% des ursprünglichen Gesamtangebotes
Reservierungen 7 bis 28 Übernachtungen (pro Apartment oder als Gesamtbuchung)
Fristen Stornogebühr
Bis 7 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei
6-2 Tage vor dem Anreisetag 50% des Logispreises für 7 Übernachtungen
1 Tag vor Anreise oder später 100% des Logispreises für 7 Übernachtungen
Reservierungen mit mehr als 28 Übernachtungen (pro Apartment oder als Gesamtbuchung)
Fristen Stornogebühr
Bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei
27-7 Tage vor dem Anreisetag 50% des Logispreises für 28 Übernachtungen
6 Tage vor Anreise oder später 100% des Logispreises für 28 Übernachtungen
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Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief) an den Anbieter zu erfolgen.
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Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt.
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Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde dem Anbieter Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 zu zahlen.
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Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
• der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
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Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Der Anbieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse
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Der Anbieter stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten (ausgenommen Laptop, Personal Computer, Tablet PC oder Mobiltelefon) durch den Gast unter Nutzung des Stromnetzes des Anbieters bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Der Anbieter ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Kunden zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Kunde haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.
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Der Kunde hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als im Preis inbegriffenen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Kunde als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Kunde die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
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Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen.
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Störungen an vom Anbieter zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Anbieter diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 Zutrittberechtigung des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist der Anbieter auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
§ 10 Haftung des Kunden
8.2 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Boardinghouse durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Suite und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Boardinghouses.
8.3 Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien, die dem Gast beim Check-In bekannt gegeben werden, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.
8.4 Allen Gästen des Boardinghouses stehen gemeinschaftlich Waschmaschinen und Trockner zur kostenpflichtigen Nutzung zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, die Waschmaschinen und Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.
8.5 Das Schließsystem sieht einen Zugangscode oder eine Schlüsselkarte vor. Bei Verlust einer Schlüsselkarte wird eine Gebühr von € 0,90 erhoben. Für einen Aufsperrservice außerhalb der Besetzungszeiten der Rezeption trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 200,00.
8.6 Sollten an den Leistungen des Boardinghouses Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Boardinghouse die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Boardinghouse anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Der Kunde ist verpflichtet, das angemietete Serviced Apartment sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Boardinghouses pfleglich und schonend zu behandeln.
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Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Boardinghouse durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Suite und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Boardinghouses.
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Allen Gästen des Boardinghouses stehen gemeinschaftlich Waschmaschinen und Trockner zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, die Waschmaschinen und Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.
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Sollten an den Leistungen des Boardinghouses Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Boardinghouse die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Boardinghouse anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
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Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
§ 11 Haftung des Anbieters
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Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
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Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 12 Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Anbieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.